Was die angezeigte Staatsanwältin betrifft, so erachtet der Anzeiger einen Missbrauch der Amtsgewalt darin, dass die Staatsanwaltschaft «Lügen auftische», indem sie behaupte, strukturierte Daten würden ausreichen, um eine Betreibung anheben zu können, wogegen nach Ansicht des Anzeigers seit 07.03.2021 Betreibungen nur noch auf Papier angehoben werden können. Wer anderes behaupte, begehe einen Missbrauch der Amtsgewalt. [rechtliche Grundlagen zu Art. 312 StGB]