Es sei unklar, wer das Inkasso besorge. Die Verwaltung des Kantons Bern betreibe eine Datenbank, in welcher die einzukassierenden Forderungen eingetragen würden. Diese Datenbank sei beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten nicht gemeldet, was einen Verstoss gegen das DSG darstelle. Das Betreibungsamt fertige trotz fehlenden Betreibungsbegehrens und Vollmacht des Vertreters Zahlungsbefehle aus. Auch die Abgabequittungen seien Fälschungen. Nach der Rechtsöffnung erfolge «buntes