382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Mit Strafanzeige vom 29. Dezember 2023 wirft der Beschwerdeführer dem Beschuldigten 1 (Mitarbeiter des Betreibungsamtes Bern-Mittelland) sinngemäss Urkundenfälschung im Amt, der Beschuldigten 2 (Staatsanwältin der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben) Missbrauch der Amtsgewalt und der Beschuldigten 3 (C.________) Widerhandlung gegen das DSG vor.