Geschützt ist einzig der sitt- lich-moralische Ruf, ein integrer Mensch zu sein. Kritik, die sich ausschliesslich auf das unternehmerische Verhalten oder die geschäftliche Praxis bezieht – etwa im Zusammenhang mit Preisgestaltung, Verfügbarkeit oder Kundenservice – vermag die Schwelle zu einem Eingriff in die ethische Ehre nicht zu überschreiten, sofern sie nicht zugleich eine Herabwürdigung im Sinne eines moralisch verwerflichen, ehrlosen oder sozialethisch inakzeptablen Verhaltens enthält, was mit Verweis auf die obigen Ausführungen vorliegend nicht angenommen werden kann.