Die beanstandeten Äusserungen des Beschuldigten erfolgten im Kontext einer Online-Rezension, die erkennbar auf einer negativen Erfahrung des Beschuldigten mit der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit einer Ferienbuchung basiert. Wenn der Beschuldigte ausführt, dass die Beschwerdeführerin ein «unseriöses Unternehmen» sei, welches «Spielchen spiele», «versuche Druck aufzubauen» und «Knappheit vortäusche», erschliesst sich dem unbefangenen Leser, dass es sich hierbei um subjektive Einschätzungen eines unzufriedenen Kunden handelt.