Mit Verfügung vom 26. November 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern sowie dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Eingabe vom 17. Dezember 2024 auf kostenfällige Abweisung. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.