Die Erstellung des Sachverhalts und die rechtliche Qualifikation sei in erster Linie Sache der Strafverfolgungsbehörde. Die Beiständin habe den Sachverhalt entdeckt, die relevanten Fakten und notwendigen Dokumente zusammengestellt und der Rechtsanwältin übergeben. Diese hätte sie direkt der Staatsanwaltschaft übergeben können, juristische Kenntnisse seien dafür nicht notwendig. Soll-