Der Berufsbeiständin als ausgebildete Sozialarbeiterin mit durchschnittlich über 80 Mandaten fehle es an den nötigen fachlichen und persönlichen Ressourcen, um den Straffall eigenständig zu betreuen. 4.2.3 Die Staatsanwaltschaft ergänzt in der delegierten Stellungnahme, dass es einer als Generalistin ausgebildeten Sozialarbeiterin, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Vertretungsbeiständin insbesondere zur Vertretung im Strafund Zivilverfahren eingesetzt worden sei, durchaus zuzumuten sei, die Interessen der Geschädigten wahrzunehmen.