Aufgrund des Anwaltsmonopols sei es der Berufsbeiständin untersagt, die Beschwerdeführerin vor Gericht zu vertreten. Die Strafanzeige sei bewusst bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte eingereicht worden. Wäre diese der Ansicht, dass es sich nicht um ein komplexes Verfahren handle, so hätte sie es an die Regionale Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Berufsbeiständin als ausgebildete Sozialarbeiterin mit durchschnittlich über 80 Mandaten fehle es an den nötigen fachlichen und persönlichen Ressourcen, um den Straffall eigenständig zu betreuen.