Es müssten fristgerecht prozessuale Anträge gestellt werden, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern und die Zivilforderung sowie die Verfahrenskosten sicherzustellen. Die rechtliche Qualifikation des Mandatsverhältnisses zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten stehe noch aus, was rechtliches Knowhow erfordere. Erst danach könne sichergestellt werden, dass keine weiteren Straftatbestände in Betracht kämen. Ohne juristische Unterstützung sei es weiter nicht möglich, den Schaden zu qualifizieren, da es vorliegend neben einer Verminderung auch um eine Nichtzunahme der Aktiven gehe.