305bis und 305ter StGB) (Bst. a), Vielschichtigkeit und hohe Untersuchungsintensität (Bst. b), hoher Deliktsbetrag und grosser Aktenumfang (Bst. c), interkantonale oder internationale Vernetzung (Bst. d), grosse Anzahl von beschuldigten Personen, Geschädigten oder betroffenen Unternehmen (Bst. e), Notwendigkeit des Beizugs von Bücherexpertinnen und Bücherexperten (Bst. f), Wahrscheinlichkeit der Anklageerhebung beim Wirtschaftsstrafgericht (Bst. g). Zur Parteivertretung vor Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist berechtigt, wer im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen ist oder Freizügigkeit nach dem BGFA geniesst (Art. 7 Abs. 1 des Kantonalen An-