1. Am 6. September 2024 erstattete B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Anzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2024 gewährte die Staatsanwaltschaft der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung i.S.v. Art. 136 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Bst. a und b StPO (Ziff.