2. Die Anträge auf Edition des Besuchsjournals des Regionalgefängnisses Biel und Einholung der Krankenakten des Beschwerdeführers werden abgewiesen. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 5. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.