15 Bundesgerichts regelmässig nicht ausreichend (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_297/2019 vom 3. Juli 2019 E. 5.1 mit Hinweisen). Die vom Beschwerdeführer vorgeschlagene Meldepflicht kann eine Flucht ins Ausland offensichtlich nicht verhindern. Sie ermöglicht einzig die Feststellung einer bereits erfolgten Flucht. Dasselbe gilt für die Schriften- resp. Ausweissperre, zumal keine Personenkontrollen an den Landesgrenzen durchgeführt werden.