Mit Blick auf diese Umstände sowie das beschriebene dominante, aggressive und unberechenbare Verhalten des Beschwerdeführers ist eine deutliche Ausführungsgefahr aktuell zu bejahen (vgl. zum Bsp. auch Rapport Videoeinvernahme vom 12. Juni 2024, 16.23 Uhr [… Dann habe es ein richtig «Hässig» gegeben. Da habe man gewusst, dass man nichts mehr machen könne], 16.28 Uhr [… dann wisse man einfach nie wirklich, was jetzt sei. Also was sein werde] 17.08 Uhr, 17.22 Uhr). Erst das Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wird diesbezüglich weiter Aufschluss geben und eine weitergehende Risikoeinschätzung ermöglichen.