11 rers. So führt Dr. G.________ in seinem Gutachten aus, dass er sich der «manipulativen Fähigkeiten des Exploranden, wie sie sich z.B. im Umgang mit seinen Töchtern und des KESB gezeigt haben», bewusst sei (Gutachten G.________, V.5.1, S. 62). Zudem empfiehlt er dem Beschwerdeführer die Absolvierung eines Lernprogramms gegen Gewalt in der Ehe, Familie und Partnerschaft (Gutachten G.________ V.5.4, S. 66), was darauf hindeutet, dass dieser ein gewalttätiges Verhalten aufweist.