___ sprächen gegen die Kollusionsgefahr. Weiter sei daran zu erinnern, dass die ersten Einvernahmen ein grösseres Gewicht hätten als die nachfolgenden Einvernahmen, insbesondere eine solche vor Gericht. Der Beschwerdeführer kenne weder den Aufenthaltsort der Töchter noch von D.________. Der Beschwerdeführer habe bisher keine Anstalten getroffen, um irgendwelche Beweise zu unterdrücken oder die Aufklärung der Wahrheit zu beeinflussen, sondern habe immer mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Schliesslich sei das Verfahren bereits fortgeschritten, weshalb sich die Anforderungen an die Kollusionsgefahr erhöht hätten.