Das bestätigen die KESB-Akten. Aktuell ist davon auszugehen, dass es dem Beschwerdeführer über einen langen Zeitraum gelungen ist, seine Familie und insbesondere auch D.________ in einem Mass einzuschüchtern, dass sie sich nicht getraut haben, Hilfe zu holen oder einzugreifen (vgl. Rapport Videoeinvernahme vom 14. Juni 2024, 09.12 Uhr sowie Einvernahme D.________ vom 4. Juni 2024, Z. 301 ff.). Gemäss den Aussagen der Töchter hätten sie auch Dinge über ihre Mutter gesagt, weil der Beschwerdeführer dies so angeordnet habe. Sie hätten aus Angst vor der Reaktion des Beschwerdeführers gesagt, sie würden nicht bei der Mutter wohnen wollen