Allerdings geht aus dem Abklärungsbericht für die Kindesschutzbehörde vom 16. August 2021 hervor, dass der Beschwerdeführer anlässlich eines Gesprächs am 12. August 2021 informiert habe, er und die Mädchen seien in Mazedonien in den Ferien gewesen. Am liebsten würde er in Mazedonien bei seiner Familie leben. Da er aber für seine Töchter sorgen müsse, nachdem die Mutter sie verlassen habe, könne er nicht machen, was er wolle. Der Verbleib in der Schweiz sei für ihn eigentlich eine Last, er bleibe nur wegen der Mädchen.