Er ist in Nordmazedonien aufgewachsen (vgl. Einvernahme Beschwerdeführer vom 2. Mai 2024, Z. 1065 ff.) und 1991, d.h. im Alter von 27 Jahren, in die Schweiz gekommen. Er verfügte vor seiner Inhaftierung über eine Arbeitsstelle (Protokoll Hafteröffnung vom 3. Mai 2024, Z. 49 f., Z. 55 ff.). Diese persönlichen Verhältnisse sprechen grundsätzlich gegen eine ausgeprägte Fluchtgefahr. Allerdings geht aus dem Abklärungsbericht für die Kindesschutzbehörde vom 16. August 2021 hervor, dass der Beschwerdeführer anlässlich eines Gesprächs am 12. August 2021 informiert habe, er und die Mädchen seien in Mazedonien in den Ferien gewesen.