Mit Haftentlassungsgesuch vom 11. Oktober 2024 beantragte der Beschwerdeführer die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Anordnung von Ersatzmassnahmen. Am 17. Oktober 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs und die Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate. Mit Verfügung vom 30. Oktober 2024 wurde die mündliche Verhandlung auf den 1. November 2024 angesetzt. Diese konnte jedoch nicht stattfinden, da sich der Beschwerdeführer aufgrund eines gesundheitlichen Problems (Klaustrophobie) geweigert hat, das Transportfahrzeug zu besteigen.