Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 24 197 vom 29. Mai 2024 ab. Am 5. August 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) die Untersuchungshaft (KZM 24 1554). Auch die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss BK 24 341 vom 3. September 2024 abgewiesen. Mit Haftentlassungsgesuch vom 11. Oktober 2024 beantragte der Beschwerdeführer die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Anordnung von Ersatzmassnahmen.