2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden im Umfang von CHF 700.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung der Beschuldigten 1 wird auf CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet. 4. Die Entschädigung des Beschuldigten 2 wird auf CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und Rechtsanwalt D.________ ausgerichtet. 5. Darüber hinaus werden keine Entschädigungen gesprochen.