13 Verteidigung zu unter Vorbehalt der Abrechnung mit ihrer Klientschaft (Art. 329 Abs. 3 StPO). 14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung BM 24 42623 / 42538 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Oktober 2024 wird insoweit aufgehoben, als das Verfahren wegen Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand genommen wurde. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.