Im Zusammenhang mit dem Hinweis auf der zweiten Seite der Verfügung, wonach diese durch die «[…] H.________ (Kommission) der Gesellschaft zu F.________ (verfügende Behörde) […]» erlassen worden sei, wird zumindest suggeriert, dass der Entscheid in Zusammenarbeit mit der H.________ (Kommission) ergangen ist. Diese Darstellung wird durch die einleitende Begründung, wonach sich die Antwort wegen Abwesenheiten mehrerer Mitglieder verzögert habe, zusätzlich verstärkt. Eine anderweitige Grundlage für die Verzögerung wird nicht angegeben. Gleichzeitig fehlt in der Verfügung jeglicher Hinweis darauf,