Auch betreffend die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 StGB sowie der Amtsanmassung gemäss Art. 287 StGB gelangt die Beschwerdekammer zum Schluss, dass die Nichtanhandnahme zu Recht erfolgt ist. Der Tatbestand der Amtsanmassung verlangt, dass der Täter vorgibt, Träger eines Amtes zu sein, welches er in Wirklichkeit gar nicht inne hat. Vorliegend unterzeichneten sowohl die Beschuldigte 1 (als Präsidentin) als auch der Beschuldigte 2 (als I.________(Funktion)) die Verfügung vom 9. Juni 2023 in einer Funktion, die sie innerhalb der Gesellschaft zu F.________ zu diesem Zeitpunkt tatsächlich innehatten.