Nicht jeder verwaltungsrechtliche Fehler könne eine Strafbarkeit begründen. Betreffend die Hinweise auf den Vorsatz verliere sich der Beschwerdeführer in Mutmassungen und Verschwörungstheorien. Er führe einen persönlichen Rachefeldzug gegen die Beschuldigte 1. So gebe er selbst zu, dass das Akteneinsichtsgesuch eine Farce gewesen sei. Die Erkenntnisse betreffend die Bank, auf welche die Überweisung