Er ist weitgehend mittellos resp. verschuldet (vgl. den Betreibungsregisterauszug vom 30. August 2024 [offene Betreibungen über CHF 73'900.00]) und spricht kein Deutsch. Das Arbeitsverhältnis mit der N.________ AG als Chauffeur wurde per 30. Juni 2024 vom Arbeitgeber wegen allgemeiner Probleme im Verhalten und der Ehrlichkeit des Beschwerdeführers ordentlich gekündigt (vgl. S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 16. August 2024). Gemäss eigenen Angaben lebte der Beschwerdeführer in der Zeit von Ende 1992/Anfang 1993 bis 1998 in der Schweiz.