In der Europol-Meldung vom 5. August 2024 wird zwar eine Anzeige wegen Raubes aus dem Jahr 2005 erwähnt. Hierbei handelt es sich indes offenbar lediglich um eine Anzeige und nicht um ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren. Die Anzeige kann folglich ebenfalls nicht als Vortat hinzugezogen werden, zumal Ausführungen dazu fehlen, weshalb insoweit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung gerechnet werden kann resp. eine solche allenfalls bereits erfolgt ist.