15 te die Sicherheit anderer dadurch erheblich gefährdet hat und dass schwere Vergehen resp. Verbrechen mutmasslich drohen. Der Beschuldigte ist gemäss Betreibungsregisterauszug vom 30.08.2024 hoch verschuldet, verfügt weder über Vermögen noch sonst ein (hohes) geregeltes Einkommen und scheint dennoch einen hohen Finanzbedarf zu haben. Da ihn dies scheinbar dazu bewegt, auf gewaltvolle Art und Weise an Geld zu kommen, ist eine Tatwiederholung ernsthaft zu befürchten.