im Jahre 2011 und Urkundenfälschung aus dem Jahre 2012 und einer gemäss Meldung von Europol vom 05.08.2024 bestehenden Anzeige wegen Raubes aus dem Jahre 2005 ist das Vortatenerfordernis, entgegen der Verteidigung auch ohne die (noch) nicht vorliegenden internationalen Strafregisterauszüge, erfüllt. Sodann ist mit der Staatsanwaltschaft festzuhalten, dass der Beschuldig-