Wie schon das regionale Zwangsmassnahmengericht erwogen hat, ist mit der Verteidigung festzustellen, dass das Strafverfahren wegen Raubes beim Obergericht des Kantons Bern noch hängig ist und noch kein rechtkräftiges Urteil vorliegt. In Anbetracht der durchaus erdrückenden Beweislage - insb. die vorliegenden objektiven Beweismittel inkl. Spuren (vgl. Urteilsbegründung Regionalgericht Bern-Mittelland PEN 22 784 vom 14.05.2024, S. 41), die eine Verurteilung des Beschuldigten auch vor der zweiten Instanz als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen - sowie der gemäss Meldung von Interpol vom 12.09.2024 bestehenden Verurteilungen wegen Mordes