Sodann hält das Zwangsmassnahmengericht im angefochtenen Entscheid (S. 5 f.) Nachstehendes fest: Die der Wiederholungsgefahr zugrundeliegenden Verhältnisse haben sich zwischenzeitlich nicht zu Gunsten des Beschuldigten verändert. Wie schon das regionale Zwangsmassnahmengericht erwogen hat, ist mit der Verteidigung festzustellen, dass das Strafverfahren wegen Raubes beim Obergericht des Kantons Bern noch hängig ist und noch kein rechtkräftiges Urteil vorliegt.