Vielmehr kann dieses auch als ein zeitweiliger Verdrängungsmechanismus in einer Überforderungssituation gewertet werden. Anhaltspunkte, dass die Auskunftspersonen zu Gunsten des Opfers unwahre Aussagen gemacht haben, wie es in der Beschwerde (S. 7) impliziert wird, liegen derzeit bei einer vorläufigen Beurteilung nicht vor (vgl. hinsichtlich der angeblichen Liebesbeziehung zwischen F.________ und dem Beschwerdeführer Nachstehendes), weshalb auf die Aussagen der Auskunftspersonen im Haftbeschwerdeverfahren zurzeit grundsätzlich abgestellt werden kann. Die Aussagen des Beschwerdeführers zum Kerngeschehen erscheinen demge-