Das Telefongespräch zwischen dem Opfer und F.________ am Morgen des 29. Juli 2024 beschrieb J.________ als «nicht normal», wobei sie eine verzweifelt wirkende Stimme von F.________ nachmachte (vgl. Z. 186 ff. des Protokolls). Dies passt zur Schilderung des Opfers und dessen Ehefrau. Anschaulich sind auch ihre Aussagen, wie das Opfer nach seiner Rückkehr auf sie gewirkt haben soll. So gab sie an, dass es «so angespannt» gewesen und beim Balkon ganz nah zu ihr gesessen sei. Hierbei habe das Opfer ihr dreimal hintereinander gesagt: «J.________, das was mir wiederfahren ist, das möchte ich, dass du das niemanden erzählst, was ich dir jetzt sage» (vgl. Z. 140 ff. des Protokolls).