Z. 381 ff. des Protokolls der delegierten Einver- 7 nahme des Opfers vom 9. August 2024), gab eigene Gedanken wieder (vgl. etwa Z. 234 ff., 404, 406 des Protokolls der delegierten Einvernahme des Opfers vom 9. August 2024) und schilderte seine Emotionen (vgl. Z. 135, 143 f., 322, 334 f. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Opfers vom 2. August 2024; Z. 437, 473 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Opfers vom 9. August 2024). Dies spricht grundsätzlich für die Glaubhaftigkeit der Aussagen.