Urteil des Bundesgerichts 7B_1028/2023 vom 12. Januar 2024 E. 7.1). 4.6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen erachtet den dringenden Tatverdacht wegen Erpressung, evtl. qualifiziert begangen, gestützt auf die vorliegenden Unterlagen als gegeben. Wie das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland zu Recht festgehalten hat, liegt bezüglich des umstrittenen Kerngeschehens eine Aussage gegen Aussage-Situation vor. Die Aussagen des Opfers weisen dabei bei einer summarischen Prüfung diverse Realitätskriterien auf.