Es sei auch nicht logisch, dass sich das Opfer nach den angeblichen Drohungen im Wald wieder freiwillig in sein Auto gesetzt habe. Zudem sei es lebensfremd, dass sie alsdann zu einem Strandrestaurant gefahren sein, in aller Öffentlichkeit weiter über die Erpressung gesprochen haben sollen und dort die Überweisung getätigt worden sein soll. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb sich das Opfer nicht sofort in Kroatien an die Polizei gewandt habe, wenn tatsächlich eine Gefahr bestanden hätte. Gleichermassen sei das von J.________ geschilderte Verhalten des Opfers nach dem angeblichen bedrohlichen Vorfall lebensfremd (ans Meer fahren;