seither von einer zusätzlichen Verdichtung des dringenden Tatverdachts ausgegangen werden. Entgegen der Verteidigung handelt es sich bei den Aussagen der Auskunftspersonen nicht bloss um Nacherzählungen, zumal die Ehefrau des Geschädigten, F.________, am 28.07.2024 mit dem Beschuldigten 14:32 Minuten telefoniert hat (Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 07.10.2024) und er ihr mitgeteilt habe, dass jemand für seine Darmkrebsbehandlung bezahlen müsse, ansonsten würde er ihren Mann töten und seine Enkelkinder entführen (EV F.________ vom 14.08.2024 Rz. 33 ff.).