Dabei sei die Stimme von Frau F.________ verzweifelt gewesen. E.________ habe ihr gegenüber erklärt, dass der «Unbekannte» das Geld für eine Wohnung in 5 Q.________ (Ortschaft) benötigen würde. J.________ habe E.________ noch gefragt, ob er sich irgendwie schuldig gemacht habe, worauf E.________ ihr klar mit «nein» geantwortet habe. E.________ bestätigte in seiner zweiten Einvernahme bei der Polizei vom 09.08.2024 den Tatablauf und seine ersten Aussagen.