CHF 130'000.00 gefordert, ansonsten würde er ihn umbringen oder die Enkelkinder entführen. E.________ habe dann CHF 30'000.00 überwiesen. Sie habe die Drohungen sehr ernst genommen, da der Beschuldigte in Bosnien schon einmal einen Mann umgebracht habe. Weshalb der Beschuldigte sie telefonisch kontaktierte und nicht E.________ könne sie sich nicht erklären. Er habe angegeben, das Geld für den Kauf einer Wohnung in Kroatien zu gebrauchen. E.________ hätte A.________ das Geld nie freiwillig gegeben, zudem habe sie ja direkt von A.________ von der Erpressung erfahren […].