Im Nachgang an den Haftanordnungsentscheid vom 7. August 2024 erfolgten u.a. folgende parteiöffentliche Einvernahmen von Auskunftspersonen und des Opfers (vgl. S. 2 f. des Haftverlängerungsantrags vom 28. Oktober 2024): F.________ gab an, dass A.________ sie am 28.07.2024 gegen 2300 Uhr telefonisch zu kontaktieren versuchte. Sie habe ihn dann zurückgerufen und er teilte ihr mit, dass er aus diversen Gründen Geld benötigen würde. E.________ solle dafür bezahlen oder, wenn er (der Beschuldigte) ihn getötet habe, solle F.________ mittels dem erhaltenen Erbe dafür bezahlen. A.________ habe ihr gegenüber angegeben, Schulden in der Höhe von CHF 55'000.00 zu haben.