Anlässlich der Einvernahme bei der Polizei vom 03.05.2024 (richtig: 03.08.2024) erklärte A.________, dass er E.________ am 29.07.2024 in Kroatien tatsächlich getroffen habe. Er bestätigt auch, das er zuerst mit F.________ telefoniert hat. Weiter bestätigt er auch, dass die beiden in einer Strandbar zusammen gesprochen hätten. Dabei habe E.________ ihm ein Darlehen in der Höhe von CHF 30'000.00 als Anzahlung für eine Immobilie in Kroatien gewährt. Er habe die Überweisung gleich vor Ort per E-Banking veranlasst. Die Sache mit der Immobilie sei auch der Grund für seine Reise nach Kroatien gewesen, er habe den Fortschritt auf der Baustelle sehen und die Sache mit der Abzahlung klären wollen.