Schliesslich habe E.________ eine weitere Zahlung in der Höhe von CHF 70'000.00 in Aussicht gestellt, womit sich A.________ einverstanden erklärt habe und E.________ sodann wieder in seine Ferienwohnung habe zurückkehren können. Am 30.07.2024 sei E.________ in die Schweiz zurück gereist. A.________ habe verlangt, dass E.________ die weiteren CHF 70'000.00 bis am 06.08. oder 07.08.2024 überweise, ansonsten er seine Drohungen in die Tat umsetzen werde. E.________ habe nun Angst, dass A.________ seine Drohungen tatsächlich umsetzen könnte. Dies insbesondere auch, weil mutmasslich A.________ im Jahr 2019 die Mutter von E.________ beraubt hat.