Dieser nahm den Telefonanruf nicht entgegen, erschien jedoch kurze Zeit später, am 29.07.2024, 09.27 Uhr, persönlich vor dem Feriendomizil von E.________. A.________ sei sodann mit E.________ mit dem PW «Mercedes» von D.________ in ein abgelegenes Waldstück gefahren. Dort seien sie ausgestiegen und A.________ hätte auf ein Gestrüpp gedeutet und angegeben, er habe dort ein Grab ausgehoben. Dieses Grab sei für E.________ bestimmt. Dabei habe er seine Bauchtasche geöffnet, eine Handfaustfeuerwaffe hervorgenommen und mit dieser E.________ bedroht. Erneut habe er E.________ gedroht, dass er ihm und seinen Enkelkindern etwas antun würde.