Er soll am 29. Juli 2024 – nachdem er zunächst die Ehefrau des Opfers telefonisch kontaktiert haben soll – das Opfer in Kroatien mit einer Schusswaffe bedroht und ihm sowie dessen Enkelkindern mit dem Tod gedroht haben. Er soll das Opfer so dazu gebracht haben, ihm via E-Banking einen Betrag von CHF 30'000.00 zu überweisen. Zudem soll er vom Opfer weitere CHF 70'000.00 verlangt haben; dies erneut unter der Androhung, dass er diesem oder dessen Enkelkindern etwas antun werde, sollte es die Geldüberweisung nicht tätigen. Dem Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 5. August 2024 lässt sich sachverhaltsmässig