3. Die Staatsanwaltschaft reichte mit E-Mail vom 18. November 2024 die von der Beschwerdekammer in Strafsachen edierte Kopie des Protokolls der delegierten Einvernahme von D.________ vom 8. August 2024, mit delegierter Stellungnahme vom 19. November 2024 eine Kopie des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 29. Oktober 2024 (inkl. Beilagen), der Haftanordnung des Bundesamtes für Justiz (provisorische Auslieferungshaft) vom 14. November 2024 und der Interpol-Ausschreibung von Bosnien-Herzegowina vom 1. November 2024 sowie mit Eingabe vom 25. November 2024 eine Kopie der Aktennotiz vom