Mit abschliessenden Bemerkungen vom 23. November 2024 hielt der Beschwerdeführer an den bereits gestellten Anträgen fest. Die Staatsanwaltschaft reichte am 25. November 2024 weitere Bemerkungen ein. Mit E-Mails vom 28. November 2024 verzichtete der Beschwerdeführer und die Staatsanwaltschaft auf weitergehende Bemerkungen.