Mit Entscheid vom 6. November 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 2. Februar 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. November 2024 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 06. November 2024 sei aufzuheben. 2. A.________ sei sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -