1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Erpressung, evtl. qualifiziert begangen. Am 7. August 2024 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an. Mit Entscheid vom 6. November 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 2. Februar